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REGELUNG
UND LEIH-
BEDINGUNGEN

Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages.

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  2. Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt bzw. an belastet.
  3. Der Halbtagesverleih ist nachmittags ab 12:00 Uhr gültig.
  4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde auf jeden Fall bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
  5. Bei unsachgemäßer und teilweiser Beschädigung des Materials wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
  6. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 10:00 Uhr morgens des darauffolgenden Tages.
  7. Rückvergütungen für die restlichen Tage werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall, nach vorlegen eines ärztlichen Attests und des relativen Kassenbelegs, vorgenommen.
  8. Für die Einstellung der Sicherheitsbindung halten wir uns streng und gewissenhaft an die Vorschriften laut ISO13993, lehnen jedoch jede Verantwortung für Unfälle oder Schäden ab. Der Mieter erklärt mit der fachgerechten Bindungseinstellung, laut Anweisungen des Herstellers und gemäß der mitgeteilten Daten, einverstanden zu sein.
  9. Beim Verleihen muss der Kunde einen Ausweis vorlegen.
  10. Die Gegenstände haben eine Matrikelnummer und können deshalb nicht durch andere ersetzt werden.
  11. Der Mieter ist mit der obengenannten Regelungen einverstanden und in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2016/679, autorisiert der Mieter den Verleihbetrieb, seine persönlichen Daten für statistische Zwecke zu verwenden und ihn über Marktneuheiten auf dem Laufenden zu halten.

WIR BITTEN DEN GAST UM EINE ANGEBRACHTE BEHANDLUNG DES MATERIALS, DANKEN FÜR DAS VERTRAUEN UND WÜNSCHEN VIEL SPAß.

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