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REGELUNG
UND LEIH-
BEDINGUNGEN

Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages.

  1. Die Benutzung der Fahrräder (Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb) setzt die körperliche Fitness und die Fähigkeit/technische Eignung der Person* voraus, die sie benutzt. Daher erklärt der Nutzer, auch Mieter genannt, mit der Anmietung eines Fahrrads oder E-Bikes (Fahrrad mit Elektroantrieb), dass er vorbehaltslos über die entsprechenden Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt. Die Nutzung durch Minderjährige ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten gestattet, der den Mietvertrag unter Beifügung eines Identitätsnachweises gegenzeichnen muss und damit die Verantwortung für die Nutzung des Fahrrads und/oder E-Bikes seitens des Minderjährigen unter den in diesen AGB festgelegten Bedingungen übernimmt.
  2. Für die Anmietung ist der Kunde (Mieter) verpflichtet, einen gültigen Identitätsnachweis vorzulegen.
  3. Der Kunde (Mieter) ist für das gemietete Objekt bis zur Rückgabe an den Betreiber (Vermieter) verantwortlich. Darüber hinaus haftet er für alle Schäden, die während der Mietzeit an ihn selbst, am Fahrrad, an Dritten und an Sachen entstehen sowie für eventuelle Diebstähle. Er ist nicht berechtigt, vom Betreiber (Vermieter) irgendeine Form von Entschädigung zu verlangen.
  4. Die gemietete Ausrüstung ist nicht gegen Diebstahl, Verlust oder Austausch versichert. Das Risiko trägt zu 100% der Mieter. Während der Mietzeit besteht für den Nutzer (Mieter) kein Versicherungsschutz, das Fahrrad ist nicht haftpflichtversichert. Der Nutzer (Mieter) ist daher verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Verwendung des Fahrrads bzw. Nichteinhaltung der Verkehrsregeln.
  5. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der gemieteten Ausrüstung beachten Sie folgendes:
    - Bei Verlust und/oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung ist der Mieter verpflichtet, das Geschehen dem Vermieter gleich mitzuteilen und unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.
    - Bei verursachten Schäden ist der Mieter verpflichtet, das Geschehen dem Vermieter gleich mitzuteilen. Der Vermieter kann bis zum darauffolgenden Tag der Rückgabe die Überprüfung des Schadens begutachten.
    Es gilt für alle Fälle:
    Bei Verlust und/oder Diebstahl der gemieteten Ausrüstung wird diese dem Mieter zum Anschaffungspreis des Vermieters in Rechnung gestellt, wobei der Zeitwert aufgrund von Abnutzung und Alter ev. neu berechnet werden kann.
    Bei Schäden durch unsachgemäße Verwendung und/oder Vandalismus und/oder Teilschäden werden dem Mieter die Reparaturkosten gemäß der Ersatzteilpreisliste der Lieferanten in Rechnung gestellt.
  6. Die Fahrräder sind als Verkehrsmittel für touristische Zwecke zu verwenden und müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Es ist strengstens untersagt, sie für sportliche Aktivitäten wie Sprünge und Tricks zu verwenden. Das Fahrrad darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  7. Während des Mietzeitraums ist es möglich, gegen Aufpreis das Fahrrad durch ein Fahrrad einer höheren Kategorie zu ersetzen. Im Falle eines Ersatzes durch ein Fahrrad einer niedrigeren Kategorie erfolgt keine Erstattung.
  8. Die Kosten für die gemietete Ausrüstung werden bis zum Rückgabetag (einschließlich) berechnet, die Rückgabe muss am letzten Tag bis 17.00 Uhr erfolgen. Bei Rückgabe nach diesem Zeitpunkt wird 1 zusätzlicher Miettag berechnet.
  9. Der Betreiber kann die Nutzer/Mieter bei der Nutzung der Fahrräder kontrollieren und deren sofortige Rückgabe verlangen, wenn er eine Nichteinhaltung der vertraglichen Bestimmungen oder eine missbräuchliche Nutzung des Mietgegenstands feststellt. Der Betreiber kann Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen sowie aus anderen Gründen, die im Ermessen des Betreibers liegen, die Vermietung verweigern.
  10. Das Fahrrad darf ausschließlich dem Betreiber und nicht Dritten retourniert werden, damit dieser eine Überprüfung des Fahrrads bzw. E-Bikes und der Ausrüstung durchführen kann. Wenn das Fahrrad aufgrund von gerechtfertigten Gründen (höhere Gewalt) vom Vermieter an einem anderen Ort als dem der Mietübergabe abgeholt und/oder ersetzt werden muss, kann der Betreiber einen Unkostenbeitrag von 35,00 €/Stunde berechnen.
    Wird das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht bis zum vertraglich vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, wird am Ende des siebten Tages nach dem vereinbarten Rückgabetermin automatisch Diebstahlsanzeige erstattet.
  11. Bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrags mit Rückgabe der gemieteten Ausrüstung wird keine Erstattung gewährt. Eventuelle Erstattungen in Form von Gutscheinen werden ausschließlich im Falle von Krankheit und/oder Unfall gewährt. Dazu muss ein ordnungsgemäßes ärztliches Attest und die entsprechende Mietrechnung vorgelegt werden.
  12. Die Buchung (ob vor Ort oder online) gilt als bestätigt, sobald der Mieter den vollen Mietbetrag bezahlt hat (bei Übernahme im Voraus).
    Damit die Buchung als bestätigt gilt, muss der Gesamtbetrag zu 100% bezahlt werden. Wird die Buchung aufgrund von Krankheit und/oder Unfall nicht in Anspruch genommen, was durch ein ordnungsgemäßes ärztliches Attest und die entsprechende Mietrechnung nachzuweisen ist, wird der Betrag in Form eines Gutscheins mit Gültigkeit von einem Jahr zurückerstattet. Für witterungsbedingte Ereignisse wird keine Erstattung gewährt.
  13. Durch die Online-Buchung wird der Mietvertrag zu den angegebenen Bedingungen rechtsverbindlich.
  14. Bei Fahrrädern mit Elektroantrieb (E-Bikes) ist bei vollgeladenem Akku ein Höhenunterschied von 800 Metern garantiert.
  15. Die Vermietung aller Fahrräder wird vom Vermieter an Kunden mit einem Höchstgewicht von 100 kg gewährt. Bei einem Gewicht über 100 kg übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für alle Schäden, die er sich selbst, seinem Fahrrad und Dritten zufügt. Die Kosten für Schäden an den Fahrrädern und E-Bikes werden nach den Ersatzteilpreislisten der Lieferanten verrechnet.
  16. Die Fahrräder werden ständig von Fachpersonal eingestellt und überprüft. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sitzhöhe, die Bremsen und die Geometrie des Fahrrads fachgerecht passend auf ihn eingestellt werden. Mit seiner Unterschrift erklärt der Mieter außerdem, dass er die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit des Fahrrads festgestellt hat und dass er den Zustand des übernommenen Mietgegenstands akzeptiert.
  17. Alle Fahrräder sind mit einer Matrikelnummer versehen. Diese Etiketten/Kennzeichnungsnummern dürfen unter keinen Umständen entfernt und/oder ersetzt werden.
  18. Der Mieter akzeptiert und bestätigt die Verwendung der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Sicherheitsausrüstung (Helm, versch. Protektoren, usw.).
  19. Die Anmietung und die Verwendung der Fahrräder setzt die Kenntnis und bedingungslose Annahme der vorliegenden Mietbedingungen, der Tarife und der Mietzeiten durch den Nutzer voraus. Der Betreiber der Vermietung ist die Firma Skiarea Miara GmbH mit Sitz in 39030 Enneberg, Strada Plan de Corones 76 - MwSt.- und Steuernummer IT00420590218. Für alles, was in diesen Mietbedingungen nicht erwähnt wird, gelten für die Beziehungen zwischen den Parteien (Vertragspartnern) die Vorschriften des Zivilgesetzbuches.
  20. Alle Rechtshandlungen unterliegen dem nationalen Recht, auch wenn der Mieter seinen Sitz im Ausland hat.
  21. Der Mieter erklärt, dass er die oben genannten Mietbedingungen zur Kenntnis genommen hat. Er ermächtigt den Vermieter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 seine personenbezogenen Daten für statistische Zwecke zu verwenden und um in Zukunft über Marktentwicklungen informiert zu werden.

WIR BITTEN UNSERE WERTEN KUNDEN, DIE AUSRÜSTUNG ENTSPRECHEND ZU BEHANDELN. WIR DANKEN IHNEN FÜR IHR VERTRAUEN UND WÜNSCHEN IHNEN VIEL SPASS

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